1. Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt Neckarsteinach für das Jahr 2009

Aufgrund der § 141a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am 09. November 2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem 1. Nachtrags-Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 werden:

im Ergebnishaushalt

 

 

beim ordentlichen Ergebnis:

erhöht um

vermindert um

die Erträge

829.500 €

16.600 €

die Aufwendungen

342.500 €

0 €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

gegenüber bisher

auf nunmehr festgesetzt

die Erträge

5.955.588 €

6.768.488 €

die Aufwendungen

7.283.302 €

7.625.822 €

beim außerordentlichen Ergebnis:

erhöht um

vermindert um

die Erträge

0 €

0 €

die Aufwendungen

0 €

0 €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

gegenüber bisher

auf nunmehr festgesetzt

die Erträge

0 €

0 €

die Aufwendungen

0 €

0 €

mit einem Fehlbedarf von

1.327.714 €

857.334 €

 

im Finanzhaushalt

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

erhöht um

vermindert um

der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen

470.380 €

0 €

aus Investitionstätigkeit:

 

 

die Einzahlungen

17.250 €

0 €

die Auszahlungen

202.720 €

0 €

aus Finanzierungstätigkeit:

 

 

die Einzahlungen

785.470 €

0 €

die Auszahlungen

200 €

0 €

mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von

0 €

470.180 €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

gegenüber bisher

auf nunmehr festgesetzt

der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen

- 712.633 €

-242.253 €

aus Investitionstätigkeit:

 

 

die Einzahlungen

469.900 €

487.150 €

die Auszahlungen

2.139.800 €

2.342.520 €

aus Finanzierungstätigkeit:

 

 

die Einzahlungen

1.058.200 €

1.843.670 €

die Auszahlungen

317.500 €

317.700 €

mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von

1.030.133 €

559.953 €

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung i.H.v. 1.058.200 € um 785.470 € erhöht und damit festgesetzt auf

1.843.670 €

In dem festgesetzten Betrag sind Kredite aus dem Hess. Investitionsfonds Abt. B i.H.v. 400.000 € enthalten. Ferner sind darin Kredite i.H.v. 21.229 € aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes enthalten, wovon das Land Hessen 50 % der Tilgungsraten übernimmt. Für dieses Darlehen gilt gemäß dem Gesetz zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in Hessen vom März 2009 die aufsichtsbehördliche Zustimmung zur Kreditaufnahme als vorab erteilt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2009 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung i.H.v. 412.000 € um 1.150.000 € erhöht und damit neu festgesetzt auf

1.562.000 €

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt und im Nachtrag nicht geändert:

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

Neckarsteinach, 03. Dezember 2009

Der Magistrat gez. Elisabeth Hinz, 1. Stadträtin

Bekanntmachung der 1. Nachtrags-Haushaltssatzung

 

Die vorstehende 1. Nachtrags-Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 114j HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 3 sind erteilt (nachfolgend abgedruckt).

 

Die Hauhaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 08. März 2010, bis Dienstag, 16. März 2010, im Rathaus, Hauptstraße 7, Bürgerbüro, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

 

Neckarsteinach, 04. März 2010

Der Magistrat gez. BM Eberhard Petri

 

Genehmigung zur Nachtragssatzung

 

Hiermit erteile ich die Genehmigung

 

a) zur Aufnahme der in § 2 der Nachtragssatzung der Stadt Neckarsteinach für das Haushaltsjahr 2009 festgesetzten Kredite in Höhe von

1.843.670 €

(in Worten: Eine Million Achthundertdreiundvierzigtausendsechshundertsiebzig Euro), die durch die Nachtragssatzung von ursprünglich 1.058.200 € um 785.470 € erhöht wurden, gemäß § 114j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

Im Gesamtbetrag ist ein Kredit von 21.229 € aus der Durchführung des "Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes" enthalten.

 

b) zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Nachtragssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

1.562.000 €

(in Worten: Eine Million Fünfhundertzweiundsechzigtausend Euro), die durch die Nachtragssatzung von ursprünglich 412.000 € um 1.150.000 € erhöht wurden, gemäß § 114j Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

i.A.

Falkenstein, Oberamtsrat

 

 

Von der vorgelegten Nachtragssatzung und dem Nachtragsplan der Stadt Neckarsteinach für das Haushaltsjahr 2009 habe ich Kenntnis genommen.

 

Die Genehmigung

a) zur Aufnahme der in § 2 der Nachtragssatzung festgesetzten Kredite in Höhe von 1.843.670 € und

b) zur Inanspruchnahme der in § 3 der Nachtragssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen von 1.562.000 €

 

habe ich erteilt.

 

Erfreulicherweise konnte im Nachtrag der in der Haushaltssatzung geplante Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis von rd. 1.328 T€ auf jetzt rd. 857 T€ reduziert werden. Diese Verbesserung ist im Wesentlichen auf Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen.

 

Die dem Nachtrag beigefügte Finanzplanung weist allerdings für die kommenden Jahre Fehlbedarfe in Höhe von 1.711 T€ in 2010 sowie je 1.460 T€ in 2011/2112 aus. Hier zeichnet sich eine Verschlechterung von über 500 T€ gegenüber der bisherigen Planung (HP 2009) ab.

Besorgniserregend ist nach wie vor die Schuldenentwicklung. Die vorgesehene Nettoneuverschuldung in den Jahren 2009-2012 von rd. 3,5 Mio. € hätte eine Erhöhung des Schuldenstandes (1.1.2009) von 4,1 Mio. € auf 7,6 Mio. € zur Folge. Damit würde sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.995 €/Einw. ergeben, bei einem Landesdurchschnitt der entsprechenden Gemeindegrößenklasse von 979 €/Einw. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Haushaltsver­fügung vom 23.06.2009.

 

Angesichts der Haushaltssituation und der sich abzeichnenden Entwicklung ist die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unumgänglich. Ich bitte, mir das Konzept nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Im Übrigen wird auf das am 26. Januar 2010 geführte Gespräch zum Nachtragsplan 2009 Bezug genommen.

 

Die Nachtragssatzung bitte ich gemäß § 98 Abs. 4 in Verbindung mit § 97 Abs. 5 HGO zu veröffentlichen.

i.A. Falkenstein

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