Haushaltssatzung der Stadt Neckarsteinach für das Jahr 2008
Aufgrund der § 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2008 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird festgesetzt:
im Verwaltungshaushalt |
|
in der Einnahme auf |
6.663.037 € |
in der Ausgabe auf |
7.922.208 € |
im Vermögenshaushalt |
|
in der Einnahme auf |
2.324.981 € |
in der Ausgabe auf |
2.324.981 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshauhalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf
71.500 €
In dem festgesetzten Betrag sind keine Kredite aus dem Hess. Investitionsfonds Abt. B enthalten.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf
0 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf
1.500.000 €
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:

§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Neckarsteinach, 07. Februar 2008
Der Magistrat gez. BM Eberhard Petri
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 102 IV und 103 II HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 sind erteilt (nachfolgend abgedruckt).
Die Hauhaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 21. April 2008, bis Mittwoch, 30. April 2008, im Rathaus, Hauptstraße 7, Bürgerbüro, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Neckarsteinach, 17. April 2008
Der Magistrat gez. BM Eberhard Petri
Genehmigung zur Haushaltssatzung
Hiermit erteile ich die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2
der Haushaltssatzung der Stadt Neckarsteinach für das
Haushaltsjahr 2008 festgesetzten Kredite in Höhe von
71.500 -- €
(in Worten: Einundsiebzigtausendfünfhundert Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Im Auftrag
Falkenstein, Oberamtsrat
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der vorgelegten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Neckarsteinach für das Haushaltsjahr 2008 habe ich Kenntnis genommen.
Die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 Abs. 1 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite in Höhe von 71.500 Euro wird erteilt.
Der Verwaltungshaushalt kann in diesem Jahr nicht ausgeglichen werden. Die Haushaltssatzung weist einen Fehlbedarf von 1.259.171 Euro (= jahresbezogener Fehlbedarf!) aus. Ich erwarte, dass von der Stadt alle Möglichkeiten zur Reduzierung dieses Betrages genutzt werden. So ist z. B. die Allgemeine Rücklage komplett aufzulösen und als Ersatzdeckung zu verwenden.
Erfreulicherweise konnte das Jahr 2007 nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis trotz Abdeckung des Fehlbetrages aus 2005 durch die zulässige Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage (Ersatzdeckung) ausgeglichen werden.
Auf der Grundlage dieses Ergebnisses und den Zahlen der Finanzplanung zeichnet sich folgende Entwicklung ab (Beträge in T€):
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
|
Fehlbedarf |
1.259 |
1.320 |
2.563 |
2.565 |
davon Abdeckung Vorjahre |
1.259/08 |
1.320/09 |
||
jahresbezogener Fehlbedarf |
1.259 |
1.320 |
1.304 |
1.245 |
Der kumulierte Fehlbedarf Ende 2011 beträgt somit rd. 5,1 Mio. Euro! Dabei ist zu beachten, dass die künftige Entwicklung der Fehlbeträge in den doppischen Haushalten abzuwarten bleibt.
Unabhängig davon ist jedoch klar, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Neckarsteinach auch in den kommenden Jahren nicht gewährleistet ist.
Der Konsolidierung der städtischen Haushaltswirtschaft ist daher weiterhin allerhöchste Priorität einzuräumen. Dabei ist die weitere Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes absolut erforderlich. Vordringliches Ziel muss zwingend die Reduzierung der Jahresfehlbeträge sein.
Die Stadt ist nach wie vor hoch verschuldet. Bei einem Schuldenstand Ende 2007 von rd. 4,5 Mio. Euro errechnet sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.176 €/Einw. (Landesdurchschnitt Ihrer Gemeindegrößenklasse 918 €/Eines.). Der in der Finanzplanung dargelegte Weg, über jährliche Nettotilgungen eine Schuldenreduzierung zu erreichen, ist konsequent fortzusetzen.
Ich weise nochmals darauf hin, dass ich, über die laufenden Großprojekte hinaus, für die aufsichtsbehördliche Genehmigung von Krediten zur Finanzierung nicht wirklich absolut erforderlicher Vorhaben keine Möglichkeit sehe.
Ich bitte, die Haushaltssatzung gemäß § 97 Abs. 5 HGO zu veröffentlichen. Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Falkenstein, Oberamtsrat
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