Bebauungsplan Nr. 45 „Feuerwehrgerätehaus“ hier: Öffentliche Auslegung
Die Stadtverordnetenversammlung Neckarsteinach hat in ihrer Sitzung am 03.12.2007 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 45 „Feuerwehrgerätehaus“ gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Neckarsteinach:
Flur 2, Flst.Nr. 355/19 (teilweise), Flst.Nr. 360/6, 361/10, 361/11, 361/14, 362/3, 363/3, 364/4, 365/3, 366/3 und 367/3
Der exakte Zuschnitt des Geltungsbereichs ergibt sich aus den zeichnerischen Festsetzungen.
Für die Feuerwehr Neckarsteinach wird ein neuer Standort in verkehrsgünstiger und zentraler Lage zu den Ortsteilen erforderlich. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit Übungshof und Stellplätzen an der Kreuzung B 37 / K 36.
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung in der Zeit vom
02.01. 2008 bis zum 04.02.2008
im Rathaus, Zimmer 1.4, Hauptstraße 7, Mo. bis Fr. von. 8.00 - 12.00 Uhr, und Do. von
8:00 – 12:00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr öffentlich aus.
Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichts zur Planung sowie einer Prüfung der Betroffenheit von Natura 2000 Gebieten vor. Weiterhin liegen umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zu den Themen:
aus.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebener Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Neckarsteinach, den 11.12.2007
Eberhard Petri, Bürgermeister
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