Beschwerden wegen Ruhestörungen

Nicht nur im Sommer muss sich das Ordnungsamt immer wieder mit zahlreichen Beschwerden wegen Ruhestörung auseinandersetzen.

Viele Ruhestörungen haben ihren Grund in Gedanken- oder Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen, oder es herrscht Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes. Meist bleibt es bei Beschwerden, in Einzelfällen kommt es mitunter zu Anzeigen.

Um unnötige Streitereien mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden, geben wir – wieder einmal - folgende Hinweise:

Achten Sie bei dem Kauf auf die Kennzeichnung dieser Geräte:

Hunde werden oft allein gelassen und bellen dann unermüdlich. Der Nachbar beschwert sich dann über stundenlanges Bellen des Hundes.

Auch im häuslichen Bereich kommt es oft zu Beschwerden:

Bitte beachten Sie, dass Sie sich so verhalten, dass Sie andere nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar durch Lärm beeinträchtigen.

Eberhard Petri

Bürgermeister

Maschinen und Geräte

Werktags von 20 bis 7 Uhr

Werktags von 7 bis 9 Uhr

Werktags von 13 bis 15 Uhr

Werktags von 17 bis 7 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ganztätig

Freischneider

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Gras- oder Rasentrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)

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Rasentrimmer/Rasenkantenschneider (ohne Verbrennungsmotor)

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Heckenschere

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Hochdruckwasserstrahlmaschine

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Kehrmaschine

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Laubbläser

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Laubsammler

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Motorhacke (< 3 kW)

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Rasenmäher

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Rollbarer Müllbehälter

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Saugfahrzeug

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Schredder/Zerkleinerer

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Tragbare Motorkettensäge

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Transportbetonmischer

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Vertikutierer

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Wasserpumpe (nicht für Unterwasserbetrieb)

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