Vorentwurf Flächennutzungsplan
hier: Offenlage im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Hiermit
wird bekannt gemacht, dass im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der
Stadt Neckarsteinach nach den §§ 5ff BauGB öffentlich ausliegt.
Der Vorentwurf wurde von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom
26. September 2005 beschlossen. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes
umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Neckarsteinach.
Der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie dazugehörigem
Umweltbericht nach § 2a BauGB liegt in der Zeit vom 06. Oktober 2005
bis zum 07. November 2005 im Rathaus in Neckarsteinach zu den üblichen
Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können von
jedermann Anregungen zur o.a. Flächennutzungsplanung schriftlich oder
zur Niederschrift vorgebracht werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen
wird darauf hingewiesen, dass an der Durchführung dieser Bürgerbeteiligung
neben der Verwaltung auch ein privates Planungsbüro beteiligt ist."
Neckarsteinach, den 27.09.2005
Eberhard
Petri
Bürgermeister
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