Vorentwurf Flächennutzungsplan
hier: Offenlage im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Hiermit wird bekannt gemacht, dass im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Neckarsteinach nach den §§ 5ff BauGB öffentlich ausliegt. Der Vorentwurf wurde von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 26. September 2005 beschlossen. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Neckarsteinach.
Der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie dazugehörigem Umweltbericht nach § 2a BauGB liegt in der Zeit vom 06. Oktober 2005 bis zum 07. November 2005 im Rathaus in Neckarsteinach zu den üblichen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zur o.a. Flächennutzungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass an der Durchführung dieser Bürgerbeteiligung neben der Verwaltung auch ein privates Planungsbüro beteiligt ist."

Neckarsteinach, den 27.09.2005

Eberhard Petri
Bürgermeister

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