Der Bürgermeisterder Stadt Neckarsteinach - Örtliche Straßenbehörde -

Amtliche Bekanntmachung

Hiermit wird anlässlich der Neckarhäuser Uferkerwe folgende Verkehrsregelung angeordnet:
Der Fährweg wird vom 09.09.2005, 10.00 Uhr, bis 12.09.2005, 17.00 Uhr, zwischen den Anwesen Nr. 9 und 19 für den Durch-gangsverkehr gesperrt. Der Campingplatz ist über die Privatzufahrt und die Gasse zu erreichen.

Das Haltverbot wird vom 10.09.2005, 14.00 Uhr, bis 11.09.2005, 24.00 Uhr, innerorts entlang der B 37 aufgehoben, die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 50 km/h festgesetzt. Ich danke allen, die von den Regelungen betroffen sind, für Ihr Verständnis.

Eberhard Petri
Bürgermeister

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