Der Bürgermeisterder Stadt Neckarsteinach - Örtliche Straßenbehörde
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Amtliche Bekanntmachung
Hiermit
wird anlässlich der Neckarhäuser Uferkerwe folgende Verkehrsregelung
angeordnet:
Der Fährweg wird vom 09.09.2005, 10.00 Uhr, bis 12.09.2005, 17.00 Uhr,
zwischen den Anwesen Nr. 9 und 19 für den Durch-gangsverkehr gesperrt.
Der Campingplatz ist über die Privatzufahrt und die Gasse zu erreichen.
Das Haltverbot wird vom 10.09.2005, 14.00 Uhr, bis 11.09.2005, 24.00 Uhr, innerorts entlang der B 37 aufgehoben, die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 50 km/h festgesetzt. Ich danke allen, die von den Regelungen betroffen sind, für Ihr Verständnis.
Eberhard
Petri
Bürgermeister
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