Hinweis der Stadtkasse
Am 15.02. ist der 1. Abschlag der Grundbesitzabgaben sowie der Hundesteuer fällig. Um lästige Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir alle Nichtabbucher um pünktliche Zahlung.
Indem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, können Sie bequem darauf verzichten, sich Ihre einzelnen Zahlungstermine vorzumerken. Dann wird jeweils zur Fälligkeit automatisch der zu zahlende Betrag abgebucht.
Was die Anforderung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren betrifft, zu der wir gesetzlich verpflichtet sind, ist es im Interesse aller pünktlichen Zahler, dass säumige Schuldner nicht besser gestellt werden als sie. Es ist der Allgemeinheit nicht zuzumuten, für die Versäumnisse Einzelner aufzukommen.
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