Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Flurneuordnung
Pressemitteilung
Zusammenlegung Schönbrunn (Wald)
Aufhebung der Holzeinschlagsperre
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung weist nochmals darauf hin, dass die vorläufige Anordnung vom 13.08.1999 (Holzeinschlagsperre) aufgehoben ist.
Die Holzeinschlagsperre endete, wie in der vorläufigen Besitzeinweisung mit Überleitungs-bestimmungen vom 02.07.2003 festgesetzt, am 23. Juni 2005 mit der Bekanntgabe des Zusammenlegungsplans. Für einzelne, von Widersprüchen berührte Grundstücke, wurde die Holzeinschlagsperre mit deren Erledigung aufgehoben.
Somit wird den Empfängern der neuen Grundstücke wieder gestattet, diese ordnungs-gemäß zu bewirtschaften.
Sollten
Sie zu der Aufhebung der Holzeinschlagsperre noch Fragen haben, wenden Sie
sich bitte an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung,
Herrn Geiss oder Herrn Beatsch.
(Herr Geiss: 07261 / 4065 - 711 ; Herr Beatsch: 07261 / 4065 - 703)
gez.
Geiss
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