1. Nachtragssatzung der Stadt Neckarsteinach
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. I S. 229), hat die Stadtverordnetenversammlung am 26. September 2005 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragsplan werden:

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung i.H.v. 919.064,-- € um 131.895,-- € auf 787.169,-- € vermindert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 40.000,-- € um 180.000,-- € auf 220.000,-- € erhöht.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am 26. September 2005 beschlossene Stellenplan.
Der Magistrat
Neckarsteinach, 04. Oktober 2005
Eberhard Petri, Bürgermeister
II. Bekanntmachung der Nachtragssatzung
Die vorstehende 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 12. Dezember 2005 bis 20. Dezember 2005 im Rathaus, Zimmer 1.1 (Bürgerbüro), während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Der Magistrat
Neckarsteinach, 08.12.2005
Eberhard Petri, Bürgermeister
III. Genehmigung zur Nachtragssatzung:
Von der vorgelegten Nachtragshaushaltssatzung und dem Nachtragshaushaltsplan der Stadt Neckarsteinach für das Haushaltsjahr 2005 habe ich Kenntnis genommen. Die Genehmigung zur Inanspruchnahme der in § 3 der Nachtragssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 220.000,-- € habe ich erteilt. Der Gesamtbetrag der Kredite von 787.169,-- € bedarf nicht meiner Genehmigung, da er gegenüber der bisherigen Festsetzung vermindert wurde.
Leider hat sich die prekäre Haushaltssituation gegenüber dem Haushaltsplan praktisch nicht verändert - Verminderung Fehlbedarf um 1.287 € auf 851.431 € -. Damit sind rund 12,4 v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nicht gedeckt. Meine in früheren Verfügungen gegebenen Hinweise zur Haushaltslage werden in vollem Umfang aufrechterhalten.
Mit Blick auf die hohe Verschuldung der Stadt bitte ich zumindest den Rahmen der verringerten Nettoneuverschuldung einzuhalten. Ziel muss aber weiterhin die Vermeidung einer Nettoneuverschuldung sein.
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