Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr.31 "Am Matzenhäusel",
1. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach hat in öffentlicher Sitzung am 18. April 2005 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Am Matzenhäusel" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst das Grundstück, Flurstück Nr. 4/2 sowie eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 5 an der Darsberger Straße in Neckarsteinach.
Der Bebauungsplan beinhaltet die Bebauung entlang der Darsberger Straße in Fortführung bzw. in Anpassung der vorhandenen Bebauung.
In den Bebauungsplan ist der notwendige Landschaftsplan eingearbeitet.
Bei der Durchführung des Genehmigungsverfahrens (§ 10 Abs 2 BauGB) wurde von der höheren Verwaltungsbehörde innerhalb der Dreimonatsfrist keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Am Matzenhäusel" tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB in Kraft.
Der
Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung beim Bauamt
der Stadt Neckarsteinach während den üblichen Dienststunden eingesehen
werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt
Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die
Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche deren Leistung
schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des
§ 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung werden gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Neckarsteinach, den 25.08.2005
Eberhard
Petri
Bürgermeister
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