Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
Werderstr. 14
74889 Sinsheim
Öffentliche
Bekanntmachung
Az.: 2360 - 6.5.4
Zusammenlegung Schönbrunn ( Wald )
Rhein-Neckar-Kreis
Abgabe der Masseflurstücke
1. Das im Zusammenlegungsplan
für die Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land ( Masseflurstücke)
kann nunmehr an interessierte Teilnehmer und ggf. an Nichtteilnehmer abgegeben
werden.
Es handelt sich um folgende TG - Flurstücke:

Gemäß § 54 des Flurbereinigungsgesetzes ist dieses Land in einer dem Zweck der Zusammenlegung entsprechenden Weise zu verwenden.
2. Die Übersichtskarten
und ein ausführliches Verzeichnis der oben genannten, abzugeben-
den Masseflurstücke liegen ab Donnerstag, dem 15.12.2005 bis einschließlich
Freitag,
dem 13.01.2006 im Rathaus Schönbrunn, Zimmer 02, während der üblichen
Dienststun-
den zur Einsichtnahme aus.
3. Interessenten werden gebeten, bis
Freitag, den 20.01.2006
schriftliche Angebote
beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung in Sinsheim,
Werderstraße 14, 74889 Sinsheim oder im Rathaus in Schönbrunn Zimmer
02
einzureichen. Dies gilt auch für Personen, die bereits Interesse an einem
Flurstück angemeldet haben.
Die Angebote müssen die Flurstücksnummer und den gebotenen Geldbetrag
einschließlich des darauf stehenden Baumbestandes enthalten. Entsprechende
Anträge liegen im Rathaus Schönbrunn, Zimmer 02, aus.
4. Es wird vorausgesetzt,
dass die Bieter die Beschaffenheit, die Lage, den Baumbestand
und eventuell die Duldung einer Dienstbarkeit der Masseflurstücke kennen
und sie im
derzeitigen Zustand übernehmen.
5. Für jedes
Flurstück ist nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
ein
Schätzwert festgesetzt worden. Er ist aus dem ausgelegten Verzeichnis ersichtlich.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines Masseflurstücks aufgrund eines Höchstgebotes
besteht
nicht.
Nichtteilnehmer können eine Landzuteilung nur erhalten, wenn die Teilnehmer
kein bzw.
kein annehmbares Angebot abgegeben haben.
6. Die Zuteilung
erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Flurstücke gegen Rückerstattung
des
Geldausgleichs zurückgegeben werden müssen, wenn eine Änderung
des Zusammen-
legungsplans dies erfordert. Dieser Vorbehalt gilt bis zum Abschluss des
Zusammenlegungsverfahrens durch die Schlussfeststellung.
Der Besitzübergang
erfolgt am 28. Februar 2006.
Nach Verkaufszusage an den Teilnehmer wird der Kaufpreis sofort fällig.
Sinsheim, den 09.12.2005
gez. Holtmann
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