Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
Werderstr. 14
74889 Sinsheim

Öffentliche Bekanntmachung
Az.: 2360 - 6.5.4
Zusammenlegung Schönbrunn ( Wald )
Rhein-Neckar-Kreis

Abgabe der Masseflurstücke

1. Das im Zusammenlegungsplan für die Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land ( Masseflurstücke) kann nunmehr an interessierte Teilnehmer und ggf. an Nichtteilnehmer abgegeben werden.
Es handelt sich um folgende TG - Flurstücke:

Gemäß § 54 des Flurbereinigungsgesetzes ist dieses Land in einer dem Zweck der Zusammenlegung entsprechenden Weise zu verwenden.

2. Die Übersichtskarten und ein ausführliches Verzeichnis der oben genannten, abzugeben-
den Masseflurstücke liegen ab Donnerstag, dem 15.12.2005 bis einschließlich Freitag,
dem 13.01.2006 im Rathaus Schönbrunn, Zimmer 02, während der üblichen Dienststun-
den zur Einsichtnahme aus.

3. Interessenten werden gebeten, bis

Freitag, den 20.01.2006

schriftliche Angebote beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung in Sinsheim, Werderstraße 14, 74889 Sinsheim oder im Rathaus in Schönbrunn Zimmer 02
einzureichen. Dies gilt auch für Personen, die bereits Interesse an einem Flurstück angemeldet haben.
Die Angebote müssen die Flurstücksnummer und den gebotenen Geldbetrag einschließlich des darauf stehenden Baumbestandes enthalten. Entsprechende Anträge liegen im Rathaus Schönbrunn, Zimmer 02, aus.

4. Es wird vorausgesetzt, dass die Bieter die Beschaffenheit, die Lage, den Baumbestand
und eventuell die Duldung einer Dienstbarkeit der Masseflurstücke kennen und sie im
derzeitigen Zustand übernehmen.

5. Für jedes Flurstück ist nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ein
Schätzwert festgesetzt worden. Er ist aus dem ausgelegten Verzeichnis ersichtlich.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines Masseflurstücks aufgrund eines Höchstgebotes besteht
nicht.
Nichtteilnehmer können eine Landzuteilung nur erhalten, wenn die Teilnehmer kein bzw.
kein annehmbares Angebot abgegeben haben.

6. Die Zuteilung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Flurstücke gegen Rückerstattung des
Geldausgleichs zurückgegeben werden müssen, wenn eine Änderung des Zusammen-
legungsplans dies erfordert. Dieser Vorbehalt gilt bis zum Abschluss des
Zusammenlegungsverfahrens durch die Schlussfeststellung.

Der Besitzübergang erfolgt am 28. Februar 2006.
Nach Verkaufszusage an den Teilnehmer wird der Kaufpreis sofort fällig.

Sinsheim, den 09.12.2005
gez. Holtmann


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