Amtliche Bekanntmachung

Der Bürgermeister
der Stadt Neckarsteinach
- örtliche Ordnungsbehörde -

Festsetzung der Sperrzeit während Kerwe

Anlässlich der Kerwe wird der Beginn der Sperrzeit nach
§ 2 SperrzeitVO am 29.05.2005 auf 03.00 Uhr festgesetzt.
Nach dem Abbrennen des Feuerwerks sind übermäßige Lärmbelästigungen der Wohnanlieger zu unterlassen.

Ralf Kern
1. Stadtrat

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