Amtliche Bekanntmachung
Der
Bürgermeister
der Stadt Neckarsteinach
- örtliche Ordnungsbehörde -
Festsetzung der Sperrzeit während Kerwe
Anlässlich
der Kerwe wird der Beginn der Sperrzeit nach
§ 2 SperrzeitVO am 29.05.2005 auf 03.00 Uhr festgesetzt.
Nach dem Abbrennen des Feuerwerks sind übermäßige Lärmbelästigungen
der Wohnanlieger zu unterlassen.
Ralf
Kern
1. Stadtrat
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