Haushaltssatzung der Stadt Neckarsteinach für das Jahr 2004
Aufgrund der § 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBl. I S. 342), hat die Stadtverordnetenversammlung am 01. März 2004 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§
1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird festgesetzt:
im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 5.895.370 €
in der Ausgabe auf 6.606.205 €
im
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 1.859.120 €
in der Ausgabe auf 1.859.120 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2004 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshauhalt
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
364.764 €
§
3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2004
zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird fest-gesetzt auf
530.000 €
§
4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2004 zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt
auf
1.000.000 €
§
5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr
2004 wie folgt festgesetzt:

§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Der Magistrat
Neckarsteinach,
10. März 2004
gez. Bürgermeister E. Petri
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit
öffentlich bekanntgemacht. Die nach §§ 102 IV und 103 II HGO
erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbe-hörde zu den Festsetzungen
in den §§ 2 und 3 sind erteilt (separat abgedruckt).
Die Hauhaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom Freitag, 02. Juli 2004, bis Montag, 12. Juli 2004, im Rathaus, Neckarstraße 47, Zimmer 12, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Der Magistrat
Neckarsteinach,
01. Juli 2004
gez. Bürgermeister E. Petri