Haushaltssatzung der Stadt Neckarsteinach für das Jahr 2004

Aufgrund der § 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBl. I S. 342), hat die Stadtverordnetenversammlung am 01. März 2004 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird festgesetzt:

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 5.895.370 €
in der Ausgabe auf 6.606.205 €

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 1.859.120 €
in der Ausgabe auf 1.859.120 €


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2004 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshauhalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf
364.764 €

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2004 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird fest-gesetzt auf
530.000 €

§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2004 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf
1.000.000 €

§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt festgesetzt:

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.


Der Magistrat

Neckarsteinach, 10. März 2004
gez. Bürgermeister E. Petri

Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach §§ 102 IV und 103 II HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbe-hörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 sind erteilt (separat abgedruckt).

Die Hauhaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom Freitag, 02. Juli 2004, bis Montag, 12. Juli 2004, im Rathaus, Neckarstraße 47, Zimmer 12, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Der Magistrat
Neckarsteinach, 01. Juli 2004
gez. Bürgermeister E. Petri

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t; 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:

§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Der Magistrat
Neckarsteinach, 21.12.2005
gez. Bürgermeister E. Petri

Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 102 IV und 103 II HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 ist erteilt (siehe oben).

Die Hauhaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 03.04.2006, bis Dienstag, 11.04.2006, im Rathaus, Hauptstraße 7, Bürgerbüro, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Der Magistrat der Stadt Neckarsteinach
Neckarsteinach, 30.03.2006
gez. Bürgermeister Eberhard Petri

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