Ermittlung der Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB i.V. mit
§ 13 der Durchführungsverordnung zum BauGB
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Landkreises Bergstraße hat am 26.04.2005 Bodenrichtwerte gemäß der oben genannten gesetzlichen Bestimmungen zum Stichtag 31.12.2004 ermittelt:
Diese für die Stadt Neckarsteinach und Stadtteile ermittelten Bodenrichtwerte gem. § 13 (6, 7) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 21.02.1990 (GVBl. I S. 49) -in der derzeit gültigen Fassung- werden in der Zeit vom
25. Juli 2005 bis einschließlich 26. August 2005
öffentlich ausgelegt und können während der Dienstzeiten im Rathaus Neckarsteinach, Abteilung Bauen, Umwelt, Technik, Zimmer 1.4, eingesehen werden.
Neckarsteinach,
14.07.2005
Eberhard Petri
Bürgermeister
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