Der Bürgermeisterder Stadt Neckarsteinach

- Örtliche Straßenbehörde - Amtliche Bekanntmachung

Hiermit wird anlässlich des länderübergreifenden Aktionstages am 24.07.2005 Neckar in Neckarhausen folgende Verkehrsregelung angeordnet:

Der Fährweg wird vom 23.07.2005, 09.00 Uhr bis 25.07.2005, 17.00 Uhr zwischen den Anwesen Nr. 9 und 19 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Campingplatz ist über die Privatzufahrt und die Gasse zu erreichen.

Das Haltverbot innerorts entlang der B 37 wird am 24.07.2005 von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr aufgehoben, die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 50 km/h festgesetzt. Mit dem VZ 101 und dem Zusatz "Festbetrieb" ist hierauf hinzuweisen.
Ich danke für Ihr Verständnis.

Eberhard Petri
Bürgermeister

[zurück]