Bebauungsplan Nr 1.44 "Im Grundwiesen"
hier: Aufstellungsbeschluss

Aufgrund des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.01.1998 (BGBI I, S 137 ff) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.44 "Im Grundwiesen" beschlossen.

Der Bebauungsplan umfasst die Fläche Flur 1, Flurstück 127, 131 und 132.

Der Bebauungsplan beinhaltet die Erschließung des Grundstückes Philosophenweg 19 a über die Flurstücke 127 und 132.

Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen die Bürger, Beteiligten und Interessierten zu dem Bebauungsplan für den vorerwähnten Bereich zu hören.

Die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Offenlage des Bebauungsplanes stattfinden. Der Magistrat wird die erforderliche Bekanntmachung erlassen und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauung, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen erläutern und unterrichten. Den Bürgern wird innerhalb von vier Wochen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Neckarsteinach, den 02.01.2006


Eberhard Petri
Bürgermeister

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